Das ausführliche Erstegespräch umfasst einen zeitlichen Rahmen von 2,5 bis 3 Stunden. Diese Zeit braucht es, damit ich Ihr(e) Anliegen tief, auf allen Ebenen und in vollem Umfang erfassen und auch alle für die Arzneimittelfindung wichtigen konstitutionellen Parameter aufnehmen kann.
Die Kosten hierfür sind (inklusive Analyse des Gesprächs und Ausarbeitung des homöopathischen Arzneimittels):
Bei komplexen Fällen und wenn für die Erstanamnese noch mehr Zeit benötigt wird, erlaube ich mir, das Honorar entprechend anzupassen.
Folgegespräch (30 bis max. 60 Min.): 80 €, bei deutlich längeren Folgeterminen erlaube ich mir, das Honorar entsprechend anzupassen; bei größeren räumlichen Entfernungen kann ein Folgegespräch auch nach Absprache per Telefon oder über zoom durchgeführt werden;
Außerterminliche Beratung telefonisch oder per e-mail: je nach Zeit- und Arbeitsaufwand, der Stundensatz beträgt dabei 80,- €
Akutbehandlung (für Patienten, die nicht bei mir in chronischer Behandlung sind): 80 € zzgl. Kosten für Nachberatungen
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mich mind. 48 Std vorher zu benachrichtigen. Ansonsten behalte ich mir vor, den Termin in Rechnung zu stellen.
Für die Gesprächstherapie oder sonstige psychotherapeutische Termine berechne ich einen Stundensatz von 80,- €
Patienten mit einer privaten Krankenversicherung oder mit Anspruch auf Beihilfe bekommen die Kosten für eine homöopathische oder psychotherapeutische Behandlung beim Heilpraktiker i.d.R. ganz oder teilweise erstattet. Die Höhe der Erstattung ist je nach Versicherungsgesellschaft und gewähltem Tarif unterschiedlich, bitte fragen Sie hierzu bei Ihrer Versicherung nach.
Die momentane Lage in Deutschland ist leider so, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker (bis auf eine Ausnahme, die IKK Südwest,) nicht übernehmen. Bestimmte Krankenkassen belohnen aber eigene gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen mit Bonusprogrammen und erstatten ihren Versicherten bis zu 200 € pro Jahr (+ extra Bonus für mitversicherte Kinder) zurück, wenn diese z.B. die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen.
So kann man von diesem Bonus wiederum eine private Zusatzversicherung finanzieren, die einen großen Teil der Behandlungskosten für die homöopathische Therapie beim Heilpraktiker übernimmt.
Einen Vergleich von privaten Zusatzversicherungen finden Sie hier
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